Ausbildung: bbvg Gefahrgut Fahrerschulungen

Aufbau der Schulung:

Die Erst- und Auffrischungsschulungen sind im Rahmen von Basiskursen und gegebenenfalls Aufbaukursen durchzuführen.

Der Basiskurs muss mindestens folgende Themen umfassen:

  1. die für die Beförderung gefährlicher Güter geltenden allgemeinen Vorschriften;
  2. die wesentlichsten Gefahrenarten;
  3. die Information über den Schutz der Umwelt durch die Überwachung der Beförderungen von Abfällen;
  4. die auf die verschiedenen Gefahrenarten abgestimmten Vorsorge- und Sicherheitsmaßnahmen;
  5. das Verhalten nach einem Unfall (Erste Hilfe, Verkehrssicherung, Grundkenntnisse über die Verwendung von Schutzausrüstungen, usw.);
  6. die Kennzeichnung, die Bezettelung, das Anbringen von Großzetteln (Placards) und die orangefarbene Kennzeichnung;
  7. was ein Fahrzeugführer bei der Beförderung gefährlicher Güter zu tun und zu lassen hat;
  8. der Zweck und die Funktionsweise der technischen Ausrüstung der Fahrzeuge;
  9. die Verbote für die Zusammenladung in einem Fahrzeug oder in einem Container;
  10. die beim Be- und Entladen gefährlicher Güter zu treffenden Vorsichtsmaßnahmen;
  11. die allgemeinen Informationen über die zivilrechtliche Haftung;
  12. die Information über multimodale Transportvorgänge;
  13. die Handhabung und die Verstauung der Versandstücke;
  14. Anweisungen über das Verhalten in Tunneln (Vorbeugung und Sicherheit, Maßnahmen im Brandfall oder bei anderen Notfällen, usw.).

Lehrplan für die Erstschulung:

Die Mindestdauer des theoretischen Teils jeder Erstschulung oder des Teils der Mehrzweckveranstaltung setzt sich wie folgt zusammen:

Basiskurs: 18 Unterrichtseinheiten
Die Dauer der Unterrichtseinheiten beträgt grundsätzlich 45 Minuten.
Ein Unterrichtstag darf normalerweise nicht mehr als 8 Unterrichtseinheiten umfassen.

Die praktischen Einzelübungen müssen im Rahmen des theoretischen Unterrichts stattfinden und mindestens die Themen Erste Hilfe, Brandbekämpfung und die bei Zwischenfällen und Unfällen zu treffenden Maßnahmen umfassen.

Die praktischen Einzelübungen umfassen mindestens 2 Unterrichtseinheiten

Lehrplan für die Auffrischungsschulung:

Die in regelmäßigen Zeitabständen stattfindende Auffrischungsschulung dient dazu, die Kenntnisse der Fahrzeugführer auf den aktuellen Stand zu bringen und muss neue technische, rechtliche und die Beförderungsgüter betreffende Entwicklungen behandeln.

Die Auffrischungsschulung muss vor Ablauf der in Unterabschnitt 8.2.1.5 genannten Frist absolviert werden.

Die Dauer der Auffrischungsschulung, einschließlich der praktischen Einzelübungen, muss mindestens zwei Tage betragen.

Jeder Schulungstag darf normalerweise nicht mehr als 8 Unterrichtseinheiten umfassen.