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Elektronische Nachweisführung für die Entsorgung von gefährlichen Abfällen

Hinweise zur Entsorgung gefährlicher AbfälleAb April 2010 tritt die vom Gesetzgeber vorgeschriebene elektronische Nachweisführung für die Entsorgung von gefährlichen Abfällen (AVV-Nr. mit *) in der ersten Stufe in Kraft. Gemäß Abfallnachweis-Verordnung wird ab diesem Datum, für alle am Prozess der Entsorgung von gefährlicher Abfällen Beteiligten, die elektronische Nachweisführ Pflicht. D.h. also für den Abfallerzeuger, Beförderer und Entsorger, einschl. der betroffenen Behörden. Das endgültige Datum ist dann der 01.02.2011 mit elektronischer Signatur und elektronischer Registratur für alle Beteiligten.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website www.e-anv.de und die vereinfachte Nachweisführung als Portallösung erläutert Ihnen hans-peter.engels@lbt.de

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