Fördermittelberatung
Wir als bayerischer Landesverband für Transport- und Logistikbetriebe betreiben seit 2009 aktiv die Betreuung und Abwicklung der Mautharmonisierung für unsere Mitgliedsbetriebe.
Folgende Leistungen übernehmen wir per Dienstleistungsvertrag in Vollmacht für
unsere Kunden und Mitglieder:
- Elektronische Antragsstellung (inkl. Mehrfachstellung) konform zur Förderrichtlinie
- Kontrolle des Zuwendungsbescheides und Erläuterung der Inhalte
- Terminierung und Überwachung der jeweiligen Ablauffristen
- Anforderungen und Prüfung von Belegen zur Einreichung
- Erstellung und Übermittlung von förderkonformen Verwendungsnachweisen
- Kontrolle des Zahlungsbescheides und Erläuterung der Inhalte
Als Bevollmächtigter werden auch folgende Aufgaben in der Fördermittelabwicklung von uns übernommen:
- Jeglicher Schriftverkehr im gesamten Prozess mit dem Bundesamt für Güterkraftverkehr
- Einreichung von Unterlagen zur vertieften Prüfung
- Allgemeine Fördermittelberatung (z.B. förderfähige Produkte und Dienstleistungen, Möglichkeiten der förderkonformen Finanzierung, usw.)
Für diese täglichen Arbeiten haben wir in Nürnberg seit 2009 erfahrene Fördergeldspezialisten mit breitem Erfahrungsfeld aus unserem Gewerbe im Einsatz.
Unsere Erfahrung garantiert unseren Kunden und Mitgliedern von den bereitgestellten Fördermitteln zu profitieren.
Vorteile für Ihr Unternehmen
Deutlich verringerter Zeitaufwand durch Outsourcing wesentlicher Arbeitsschritte
Ansprechpartner vom Fach und aus der Praxis des Güterkraftverkehrs:
- praxisorientierte Fördermittelberatung – Kauf der „richtigen Reifen“
- Erläuterung der Fördermöglichkeiten und deren Finanzierung
- praxisorientierte Fördermittelplanung
- kompetente Beratung jederzeit verfügbar
Faire Kosten und Zahlungskonditionen:
- keine Mindestgebühren oder pauschalierte Kosten im Vorfeld
- Zahlung erst nach Erhalt der Fördermittel
- Auszahlung der Fördermittel erfolgt immer auf das Konto des Unternehmens
Fördermittelsicherheit durch externe Fristenüberwachung:
- automatisierte Folgeantragstellung nach Fristablauf
keine „Abo-Verpflichtung“ da jederzeit kündbar: